Personen mit einer AUFENTHALTSGENEHMIGUNG in Deutschland - visafreie Reisen
Personen, die sonst ein Visum für die Tschechische Republik brauchen, haben aber in ihren Reisepässen eine der folgenden Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland, können ab dem 25.11.2005 in der Tschechischen Republik
maximal 5 Tage ohne Visum verbringen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltsberechtigung
- Aufenthaltsbewilligung
- Aufenthaltsbefugnis
Für die Reisen, die länger als 5 Tage dauern, müssen sie ein Visum beantragen, obwohl sie eine Aufenthaltsgenehmigung haben.
Wer in die Tschechische Republik ganz OHNE VISUM fahren kann - auch für mehr als 5 Tage (visafreie Länder)
Die Gültigkeit des Reisepasses muss zumindest bis zu dem Datum der Rückreise hinausreichen!
Ihre Krankenversicherung, die die Kosten der eventuellen Krankenpflege bis in Höhe von 30.000,- Euro deckt, kann bei der Grenzkontrolle kontrolliert werden.作者: sdny 时间: 2005-11-24 17:39